Ihre Fragen
In jedem Falle.
Das Ganze ist eine Win-Win-Win Situation. Die Stiftung kann durch Solarenergie dem Stiftungszweck nachkommen, Sie sparen sich einen Teil Ihrer Stromrechung und die Gemeinschaft/Umwelt profitiert ebenfalls.
Bisher waren wir hauptsächlich in unserer Region tätig. Grundsätzlich können wir uns aber auch vorstellen deutschlandweit zu agieren. Sprechen Sie uns einfach an!
Wir verkaufen die PV-Anlage nicht an Investoren. Bei einigen Anbietern ist es üblich, dass die PV-Anlagen als Investitionsobjekt am Markt angeboten werden. Größere Investoren kaufen diese auf und gegebenenfalls erneut weiter. Wir bleiben über die gesamte Laufzeit ihr Ansprechpartner.
Die Stiftung hat ihren Sitz in Dorsten in Nordrhein-Westfalen.
Die Gewinne können wir nur gemeinnützigen Projekten/Vereinen/Organisationen spenden.
Eine Photovoltaikanlage können wir grundsätzlich auf jedem Dach errichten. Gerne prüfen wir die Ihre baulichen Gegebenheiten vor Ort.
Die Gewinne aus den Photovoltaikanlagen dienen ausschließlich dazu gemeinnützige Projekte zu fördern. Das Geld und die Gewinne innerhalb der Stiftung sind gebunden an den Satzungszweck. Es ist nicht möglich, wie in einer GmbH sich Gewinne persönlich ausschütten zu lassen.
Wenn also ein Projekt einen Überschuss erwirtschaftet, müssen wir das Geld zeitnah an Projekte übergeben. Es ist nicht erlaubt das Geld über einen „ewigen“ Zeitraum zu parken oder zu behalten.
Wir werden hierzu regelmäßig von der Stiftungsaufsicht Münster geprüft.
Eine Photovoltaikanlage funktioniert auch noch nach 20 Jahren. Wir sind daran interessiert, dass die PV-Anlage weiterläuft.
Die Stiftung hat ihren Sitz in Dorsten in Nordrhein-Westfalen.
Entweder über das Kontaktformular oder einfach per E-Mail an bandura@stiftung-tempelmann.de
Sie können uns einfach kontaktieren und wir prüfen Ihr Dach vor Ort.
Wir müssen jedes Jahr unseren Wirtschaftsbericht und unsere Bilanzen an die Stiftungsaufsicht Münster schicken. Sollte unsere Tätigkeit nicht den erforderlichen Anforderungen genügen, wird uns die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Der Betrieb einer PV-Anlage ist gewerblich. Die Stiftung zahlt
hierfür sämtliche Steuern und Abgaben wie jeder andere Gewerbebetrieb auch.
Um den Stiftungszweck zu verfolgen darf jede Stiftung Gewinne
erwirtschaften, denn sonst würde sich das Stiftungsvermögen
verringern. Zum Erhalt der Stiftung und zur Förderung der
Gemeinnützigkeit stehen Stiftungen sämtliche Maßnahmen offen.
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft erfüllt sein:
Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein.
Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der
Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel). Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen (§ 59 Abgabenordnung).